Notice regarding archiving of photos and email notifications

Archiving your photos to allow new orders is part of our service and thus, it is a contractual part of creating a customer account.

In addition, sending reminders / notifications via email (for example, information about the provision of photos or their deletion) is part of our service and therefore no separate consent request is needed.

Since sending emails is currently being heavily discussed in the media, we have decided to seek additional consent for new customer accounts. Please write us an e-mail or click the unsubscribe link within an email notification if you do not want to receive any further messages from us.

Our privacy policy can be found here.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „BONKERS Network GmbH“, nachstehend „BONKERS“ genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von BONKERS Network.  Als Besucher gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von BONKERS Network.

Besucher

Haftung

Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Daher haftet der Veranstalter nicht für Personen- und Sachschäden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Es gelten die Bestimmungen des Niederösterreichischen Jugendschutzgesetzes in seiner letzten Fassung. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.

Ausweis

Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen.

Tiere

Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden.

Sicherheitsanweisungen

Den Anweisungen des Personals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.

Gewalt

Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

Absage / Programmänderungen

Bei Absage des Events können die Karten bis 2 Monate nach Event (gegen Refundierung der Kosten des Tickets exkl. Vorverkaufsgebühren) zurückgegeben werden. Kurzfristige Location-, Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorenthalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Unmöglichkeit der Nutzung von Teilen des Geländes oder ein teilweiser Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt!

Rechte an Bild und Ton

Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Video Übertragungen ins Internet und Fernseh-Übertragungen. Eigene Aufzeichnungen Ton-,Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig!

Lautstärke

Auf Grund der Lautstärke bei den Veranstaltungen kann es zu Hör- und/oder Gesundheitsschäden kommen, dafür übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Mitgebrachte Gegenstände

Feuerwerkskörper, spitze Gegenstände, Waffen, Flaschen, Regenschirme, sonstige gefährliche Gegenstände, Drogen, jegliche mitgebrachten Getränke und Speisen dürfen nicht aufs Veranstaltungsgelände mitgenommen werden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.

Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss

Stark beeinträchtige Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten.

Verwahrung von Gegenständen

Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen abgegeben werden (z.B. Garderobe, Locker). Bei Abgabe an anderen Stellen wie, z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung! Selbst wenn in gutem Glauben eine Jacke von einem Mitarbeiter von BONKERS Network woanders als bei der Garderobe oder ähnlicher Einrichtung angenommen wird, entsteht dieser Vertrag nicht. Bei Abgabe einer Jacke an der Garderobe wird nicht für den Inhalt der Jackentaschen gehaftet! Pro Kleiderbügel wird nur für ein einziges Kleidungsstück gehaftet, die Haftungsgrenze liegt bei € 150,- außer es ist an der Garderobe explizit anders angegeben!

Taschenkontrolle

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, sei es bei der Ausweis- und Ticketkontrolle, vorallem nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Ein gültiger Lichtbildausweis muss bereitgehalten werden.

Musik

Zu laute Musik kann dauerhafte Gehörschäden verursachen, weshalb das Tragen von Gehörschutz Pflicht ist.

Mindestalter

Der Veranstalter behält sich bei jeder Veranstaltung das Recht vor, das Mindestalter individuell über den örtlichen Jugendschutzbestimmungen anzuheben.

Jugendschutzgesetz

Das zuständige Jugendschutzgesetz tritt in seiner letzten Fassung in Kraft.

Geltendes Recht / Gericht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wr. Neustadt. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teile.

Gewinnspiele

Gewinnspiele auf Facebook oder ähnlichen Platformen stehen in keiner Verbindung zu den jeweiligen Plattformbetreibern und werden in keiner Weise von den Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, ausgenommen MitarbeiterInnen der BONKERS Network GmbH oder BONKERS Network GmbH, beteiligte Agenturen und deren Angehörige. Die GewinnerInnen werden per Privatnachricht verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Die BONKERS Network GmbH behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.